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Schäden infolge ärztlicher Behandlung – Information über die Patientenversicherung in deutscher Sprache

Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler Schaden erleiden, haben Sie nach dem Patientenschutzgesetz möglicherweise das Recht auf Schadensersatz. Alle schwedischen Provinzialverwaltungen und Regionen besitzen eine Patientenversicherung bei der schwedischen Versicherung LÖF. Jährlich werden der LÖF über 17 000 Patientenfälle gemeldet.
Davon werden ungefähr 40 % der Fälle für den Schadensersatz anerkannt.

Diese Broschüre gibt Ihnen eine kurze Zusammenfassung zu unserer Patientenversicherung. Sämtliche Untersuchungen und Gutachten stützen sich auf die aktuelle Gesetzgebung und die geltenden Versicherungsbedingungen.

Schadensfälle, die vor dem 31.12.2014 verursacht wurden:
Einen Schadensfall müssen Sie innerhalb von drei Jahren anmelden, nachdem Sie Kenntnis erhalten haben:
– dass der Schaden objektiv spürbar ist,
– dass der Schaden auf eine ärztliche Behandlung zurückzuführen ist und dass Schadensersatz möglich ist,
– an welchen Versicherer Sie Ihre Schadensersatzforderung stellen sollen.

Es gibt einen äußeren Zeitrahmen von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt, da der Schaden verursacht wurde.

Schadensfälle, die ab dem 01.01.2015 verursacht wurden:
Einen Schadensfall müssen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dessen Verursachung anmelden.

Wofür gilt die Versicherung?

Wenn der Schaden vermeidbar gewesen wäre

Damit ein Schaden erstattet werden kann, muss er vermeidbar gewesen sein. Alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen enthalten Risiken für Komplikationen, die nicht vermeidbar sind. Für diese Komplikationen wird kein Schadensersatz gewährt.

Sachmängel

Wenn Ihr Schaden aufgrund von Fehlern oder falscher Bedienung von Apparaten, Instrumenten oder anderen Hilfsmitteln bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung verursacht wurde, ist ein Recht auf Schadensersatz möglich.

Falsche oder verspätete Diagnose

Wenn eine Diagnose zu spät gestellt wird und diese Verspätung Ihren Zustand, im Vergleich zu einer pünktlichen Diagnose, verschlechtert hat.

Infektionen

Bei Operationen besteht immer eine Infektionsgefahr. Ein Schadensersatz wird für den Fall gewährt, dass Erreger im Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung übertragen wurden. Es wird jedoch kein Schadensersatz gewährt, wenn die Infektion durch Ihre eigenen Bakterien verursacht wurde oder wenn Sie akut in einem lebensbedrohlichen Zustand behandelt wurden.

Unfälle

Ein Schadensersatz kann gewährt werden, wenn der Unfall im Zusammenhang mit ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung, beim Krankentransport oder aufgrund von Schäden in der ärztlichen Einrichtung bzw. Ausrüstung entstand. Sie bekommen beispielsweise keinen Schadensersatz beim Ausrutschen auf dem Weg zur Toilette.

Medikationsfehler

Wurde der Schaden dadurch verursacht, dass ein Medikament falsch verordnet wurde, dann können Sie Schadensersatz fordern. Sollten Medikamente, die Ihnen richtig verordnet wurden, zu Nebenwirkungen führen, dann ist der Fall bei der Arzneimittelversicherung [Läkemedelsförsäkringen] anzumelden.

Wofür gilt die Versicherung nicht?

Schäden aufgrund von Verkehrsunfällen und Arbeitsunfällen

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls waren, erstattet in der Regel die Fahrzeugversicherung Ihre Behandlungskosten. Bei einem Arbeitsunfall wenden Sie sich in erster Linie an die schwedische Versicherung AFA [Försäkring och Trygghetsförsäkring vid arbetsskada].

Privatärztliche Behandlung

Privat praktizierende Ärzte oder Zahnärzte ohne Behandlungsvertrag mit Provinzialverwaltung/Region, sowie kommunale Pflegeeinrichtungen, besitzen Patientenversicherungen in anderen Versicherungsunternehmen. Wenn Sie im Zweifel darüber sind, welches Versicherungsunternehmen für Sie zuständig ist, dann können Sie die Angaben von Ihrem Arzt erhalten.

Sachschäden

Der Verlust des persönlichen Eigentums wird nicht von der Patientenversicherung getragen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Ihre Brille kaputt, Ihre Brieftasche gestohlen oder Ihre Zahnprothese verschwunden ist.

Begegnung mit dem Personal und Kapazitätsfragen

Fragen, die zum Beispiel das Verhalten des Personals oder die Kapazitäten innerhalb der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Einrichtung betreffen, sind kein Bestandteil der Patientenversicherung. Diese Fragen erörtern Sie bitte mit dem Patienten- oder Vertrauensausschuss der Provinzialverwaltung.

Unzufriedenheit mit der Behandlung

Ist Ihnen etwas widerfahren, dass Sie traurig oder wütend gemacht bzw. Sie enttäuscht hat? Dann wenden Sie sich bitte an den Patienten- oder Vertrauensausschuss, den es in jeder Provinzialverwaltung oder Region gibt. Die Patientenausschüsse sind unabhängige Instanzen, deren Aufgabe es ist, den Kontakt zwischen Patienten und Medizinern zu verbessern. Erfahren Sie mehr dazu auf: www.1177.se

Mängel in der Patientensicherheit: Haben Sie in Verbindung mit einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung Mängel in der Patientensicherheit bemerkt, können Sie eine Anzeige an die schwedische Sicherheitsinspektion IVO [Inspektionen för vård och om-sorg] richten. Die IVO ist eine staatliche Behörde, die dem Sozialausschuss der Regierung unterstellt ist.
Erfahren Sie mehr dazu auf: www.ivo.se

Übersicht zur Patientenversicherung

Sie können Schadensersatz erhalten:

– wenn die Schäden vermeidbar gewesen wären.
– wenn die Schäden durch Fehler in oder den falschen Umgang mit medizinischen Produkten oder medizinischer Ausrüstung hervorgerufen wurden.
– wenn die Schäden aufgrund einer falschen oder verspäteten Diagnose entstanden sind.
– wenn bei der Behandlung Erreger übertragen worden sind und eine Infektion ausgelöst haben.
– bei bestimmten Unfallschäden.
– bei Schäden aufgrund von Medikationsfehlern.

Kein Schadensersatz wird gewährt:

– wenn der Schaden zu spät angemeldet wurde.
– wenn der Schaden geringer als die Selbstbeteiligung ist.
– wenn persönliche Sachen verloren gegangen sind.
– wenn die Schäden oder Komplikationen nicht vermeidbar waren.
– wenn eine Infektion durch Ihre eigenen Bakterien verursacht wurde und Ihre behandelte Krankheit schwerer als die Infektion war.
– wenn Sie Nebenwirkungen durch richtig verordnete Medikamente erfahren haben.
– wenn die Schäden bei der richtigen Behandlung eines lebensbedrohlichen Zustands zustande kamen.

Vorgehensweise bei einer Schadensanmeldung

Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Schadensanmeldung an uns richten. Sie registrieren sich dabei mit Ihrer BankID auf unserer Webseite www.lof.se und tragen dort Ihre Personenangaben ein.

Sie können auch einen Vordruck zur Schadensanmeldung von unserer Webseite herunterladen. Diesen Vordruck finden Sie auch in Krankenhäusern, Polikliniken und Zahnkliniken. Sie können diesen Vordruck auch bei Ihrem Patientenausschuss/Vertrauensausschuss bestellen oder telefonisch in unserer Zentrale unter +46 (0)8-551 010 00 anfordern.